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11.11.2006

Gesetz zu Wohnkosten im Bundestag

Diakonie: Obdachlose ohne zustehende Hilfe

Von Vincent Körner

Der Kompromiss zur Finanzierung der Unterkunftskosten für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) stößt bei den Parteien auf ein geteiltes Echo. Bei der ersten Lesung einer entsprechenden Novelle des Sozialgesetzbuches II sowie des Finanzausgleichsgesetzes bezeichneten Vertreter von Union und SPD die Anfang November gefundene Lösung als guten Kompromiss.
Danach trägt der Bund im nächsten Jahr 31,8 Prozent der Wohn- und Heizkosten - etwa 4,3 Milliarden Euro der Gesamtsumme von 13,5 Milliarden Euro. Für die Folgejahre bis 2010 wurde eine Anpassungsformel gefunden, die die Zahl der Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt. Auch die Grünen befürworteten den Kompromiss.
Die Finanzierung der Unterkunftskosten ist seit Langem Zankapfel zwischen Ländern und Kommunen auf der einen sowie dem Bund auf der anderen Seite. Die Kommunen sind je nach sozialer Lage sehr unterschiedlich mit der Last der Kostenübernahme konfrontiert. Hier für einen Ausgleich zu sorgen sei jedoch Sache der Länder, so der Parlamentarische Staatssekretär im Sozialministerium, Gerd Andres (SPD).
Liberale und Linksfraktion lehnten den Gesetzentwurf der Koalition, der noch in diesem Jahr beschlossen werden muss, ab. Jörg Rhode (FDP) sagte, die Kosten seien das Symptom eines schlecht gemachten Gesetzes. Viele Bürger hätten Lücken ausgenutzt, weshalb die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und damit auch die zum größten Teil von den Kommunen zu tragenden Wohnkosten gestiegen seien. Die Liberalen stellten sich hinter die Forderung nach einem höheren Bundeszuschuss. Auch Katrin Kunert von der Linksfraktion hält einen Zuschuss von 5,8 Milliarden für angemessen. Diese Summe hatten Länder und Kommunen ursprünglich gefordert.
Die Linksfraktion hat zudem beantragt, bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum für ALG-II-Bezieher zu finden. Die derzeitige Praxis benachteilige Menschen je nach Wohnort unterschiedlich stark. Teils würden sogar gesetzliche Standards unterlaufen, so Kunert. Der Vorschlag der Linksfraktion stützt sich auf eine Regelung des rot-roten Senats in Berlin, mit der nach Kunerts Worten die soziale Diskriminierung von ALG-II-Beziehern gemindert werden konnte. In der Hauptstadt hätten demnach nur 103 Zwangsumzüge stattgefunden.
Unterdessen hat die Diakonie schwere Vorwürfe gegenüber Kreisen, Kommunen und Arbeitsagenturen erhoben. Danach würden Obdachlose häufig nicht die ihnen zustehenden gesetzlichen Hilfen erhalten. Die Rechtsverstöße seien "gravierend und vielfach belegt", hieß es. Hier zu Lande sind rund 300 000 Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht.
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