Pressemitteilung
06.02.2006 – Katrin Kunert Sport ins Grundgesetz – Katrin Kunert meint, das darf kein Lippenbekenntnis bleiben
Im Zuge der Föderalismusreform sollte der Sport im Grundgesetz verankert werden. Dies forderte der Vorsitzende des Sportausschusses des Bundestags, Dr. Peter Danckert. "Es spricht vieles dafür, den Sport als Sozial- und Kulturgut verfassungsrechlicht zu verankern“, so Dr. Danckert.
Katrin Kunert, sportpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag begrüßt diese Maßnahme. Kunert geht, was die Funktion des Sportes betrifft, noch eine Schritt weiter und spricht dem Sport "eine integrierende Komponente für die Gesellschaft“ zu.
Sport verbindet Menschen aller sozialen Gruppen und Schichten. Sport ist Jugendarbeit, Sport ist Gesundheitsförderung. Sport ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Eine Aufnahme als Staatsziel in das Grundgesetz wertet seine gesellschaftliche Bedeutung auf.
Doch mahnt sie, mit einem Blick auf verschiedene Landesverfassungen, wo bereits der Sport verfassungsrechtlich verankert ist, dass eine Aufwertung des Sportes zum Staatsziel nicht nur eine Symbolerklärung bleiben darf. Denn der gesellschaftliche und soziale Beitrag des Sportes ist unentbehrlicher Bestandteil eines funktionierenden Gemeinwesens. Aufgrund der ernüchternden Ergebnisse der SPRINT-Studie (Schulsport in Deutschland) ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass der Sport eine besondere Beachtung findet, auch und vor allem unter finanziellem Aspekt.
Trotz der Winterolympiade und Fußball-WM darf nicht nur der Spitzensport im Focus der sportpolitischen Debatte stehen. Jugend- und Breitensport bilden das Fundament für "Spitzen Leistungen“ und tragen entscheidend zu einer gesunden, aktiven und toleranten Gesellschaft bei.




