Für eine neue soziale Idee.

Bundestag - Bewerbungsverfahren für das PPP

Internationales Austauschprogramm

Beweberbungszeitraum

Für das Programmjahr 2012/2013 können Sie sich vom 2. Mai bis 2. September 2011 bewerben. Die Karte muss spätestens am 2. September 2011 eingegangen sein (Datum des Poststempels ist unerheblich). Bitte nutzen Sie das entsprechende Faltblatt mit Bewerbungskarte zum Ausdrucken.

Faltblatt mit Informationen und Bewerbungskarten

Blaue Bewerbungskarte für Schülerinnen und Schüler

Rote Bewerbungskarte für junge Berufstätige/Auszubildende

Bitte unbedingt beachten!

Bewerbungen, die nicht mit einer Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben unvollständig ausgefüllte und/oder verspätet bzw. an eine nicht zuständige Austauschorganisation oder den Deutschen Bundestag oder eine/n Bundestagsabgeordnete/n gesandte Bewerbungskarten.

Ermittlung des Bundestagswahlkreises

Welche Austauschorganisation für Schülerinnen und Schüler zuständig ist, richtet sich nach dem Bundestagswahlkreis, in dem der Schüler oder die Schülerin am 2. September 2011 mit dem ersten Wohnsitz gemeldet ist. Die Wahlkreisnummer kann bei dem/der örtlichen Bundestagsabgeordneten, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen, Statistischen Ämtern bzw. Wahlämtern erfragt werden. Finden Sie Ihren Abgeordneten/Wahlkreis mit Postleitzahlensuche

Junge Berufstätige/Auszubildende müssen wie die Schüler/innen ihren Bundestags-Wahlkreis ermitteln (siehe oben) und auf der Bewerbungskarte eintragen.

Wie geht es weiter?

Nach Eingang der Bewerbungskarte verschicken die Austauschorganisationen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Bewerber/innen aufgrund ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Diese Unterlagen sind fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurückzusenden.

© Quelle: Deutscher Bundestag