Für eine neue soziale Idee.

Rede

14.12.2007 Katrin Kunert

Gewährleistung der einheitlichen Betreuung von Arbeitslosen nach einer Kreisgebietsreform


Rede TOP 36:
Drucksache 16/ 6642

Anrede,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr verehrte Gäste,

seit Einführung von Hartz IV gibt es drei Strukturen, die die Arbeitslosen im Land betreuen.

Zum einen sind es die Arbeitsgemeinschaften ( ARGEn) , in denen Landkreise/ kreisfreie Städte mit der Bundesagentur unter einem Dach zusammenarbeiten. Dann gibt es die Optionskommunen, wo der Landkreis oder die kreisfreie Stadt allein die Aufgabe erfüllt. Und dann gibt es die sogenannten kalten Arbeitsgemeinschaften( ARGEn) , in denen jede Struktur ihre Aufgabe für sich wahrnimmt.

Allein diese Aufzählung macht deutlich, wie ein ohnehin schlechtes Gesetz für die Betroffenen "vielfältig" umgesetzt wird.

Nun gab es in Sachsen und Sachsen- Anhalt Kreisgebietsreformen und die an Kreis- und Stadtgebieten festgemachte Arbeitsstruktur zur Umsetzung von Hartz IV läuft Gefahr, noch konfuser zu werden.

Aber woran messen wir die Qualität der Betreuung von Arbeitslosen?

Und liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP: was bedeutet für Sie einheitliche Betreuung von Arbeitslosen?

Bedeutet einheitlich gleich bessere Betreuung oder einheitliche gleich effizientere Betreuung?

Ihrem Antrag entnehme ich nicht den Hauch des Versuches, aus der Sicht der Betroffenen Kriterien für eine Betreuung zu benennen!

Den Arbeitslosen ist es egal, in welcher Organisationsstruktur sie betreut werden. Für die Betroffenen ist es wichtig, dass sie einen fairen und unkomplizierten Umgang erfahren!

Für die Arbeitslosen ist es wichtig, dass sie pünktlich ihr ohnehin knappes Geld überwiesen bekommen, dass sie Fördermöglichkeiten erhalten, um mögliche Vermittlungshemmnisse abzubauen!

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ARGEn oder Optionskommunen sind Weiterbildungen, Supervision und angemessenen Arbeitsbedingungen wichtig!
Dass sie nicht in Endlosschleifen der Befristung beschäftigt werden, dass sie mit einem Betreuungsschlüssel arbeiten können, bei dem es auch möglich ist, die Arbeitslosen zu betreuen!

Und zum Software- Programm A2 LL verkneife ich mir heute jeglichen Kommentar.

In einem Punkt ihres Antrages gebe ich ihnen Recht, es muss eine Regelung für die Arbeitsstrukturen nach Kreis- und Stadtgebietsreformen her.

Wir alle wissen, dass in der nächsten Woche das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen fällen wird.

Insofern hätten Sie zumindest diese Entscheidung abwarten können, bevor ihr Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Die Beschwerdepunkte der Landkreise machen sehr deutlich, mit welchen Problemen die gesamte Umsetzung von Hartz IV behaftet ist:

Erstens haben Bund und Länder mit der komplizierten Aufgabenverteilung bei Hartz IV lediglich versucht, die Kosten auf die Kommunen abzuwälzen.

Zweitens sind die Landkreise per Gesetz dazu gezwungen worden, mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen zu arbeiten. Dies hätte den Landkreisen freigestellt werden müssen.

Und drittens sieht die Verfassung innerhalb des föderalen Systems eine klare Kompetenzverteilung vor, das heißt Aufgaben zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen aufzuteilen, geht verfassungsrechtlich nicht!

Wenn das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Landkreise entscheiden wird, ist Hartz IV nicht nur bei den Menschen im Land, sondern auch verfassungsrechtlich durchgefallen.

Die Linke fordert :

1. bundeseinheitliche Qualitätsstandards für die Betreuung von Arbeitslosen aus Sicht der Betroffenen,
2. Qualifizierung der Beschäftigten in den ARGE`n und Optionskommunen
3. Unbefristete Arbeitsverhältnisse für die Beschäftigten in den ARGE`n und Optionskommunen
4. Erhöhung der Kostenübernahme durch den Bund, um die Kommunen zu entlasten


Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wenn Ihnen wirklich das Wohl der Arbeitslosen am Herzen liegt, unterstützen sie unsere Anträge zur Erhöhung des Regelsatzes auf 435 Euro, die Einmalzahlung von 40 Euro Weihnachtsbeihilfe für GrundsicherungsbezieherInnen und schließen sie gemeinsam mit uns aus, dass bei stationären Aufenthalten Regelleistungen gekürzt werden!

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