15.11.2007 Katrin Kunert
Beweis für Entlastung der Kommunen schuldig geblieben
Rede TOP 15:
- Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und
SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 16/6774, 16/7149),
- Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (Drucksachen 16/7075, 16/7111, 16/7149),
- Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der
Geschäftsordnung (Drucksache 16/7150)
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Das Wort erhält die Kollegin Katrin Kunert, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Katrin Kunert (DIE LINKE):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aus dieser Debatte kann ich nur ein Fazit ableiten: Der Bund will
sich aus der Verantwortung rechnen. Das kann
nicht sein!
(Beifall bei der LINKEN)
Herr Andres, den Beweis für eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sind Sie bis heute schuldig geblieben.
(Gerd Andres, Parl. Staatssekretär: Quatsch!)
Das ist kein Quatsch. Sie müssen das einmal belegen.
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Staatssekretär, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass
ein Zuruf von der Regierungsbank selbst dann unzulässig bliebe,
wenn er in der Sache richtig wäre.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Katrin Kunert (DIE LINKE):
Seit Inkrafttreten des SGB II ist die Kostenbeteiligung des Bundes
zwischen Bund und Kommunen umstritten.
Regelmäßig gab es lange Debatten darüber, wie hoch
der Bundesanteil sein soll. Regelmäßig standen die Spitzenverbände
auf der Matte, weil die Belastungen vor allem auf die Kommunen abgewälzt
werden.
Nun wollen Sie mit einer Anpassungsformel den künftigen Bundesanteil
errechnen: Je weniger Bedarfsgemeinschaften, desto geringer ist der
Bundesanteil, heißt es. Sie alle wissen, dass die Kosten der
Kommunen trotz einer sinkenden Zahl von Bedarfsgemeinschaften gleichgeblieben
bzw. gestiegen sind. Durchschnittlich sind die Kosten für Unterkunft
um 10 Prozent gestiegen.
Da sich der Anteil des Bundes nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
richtet, hat der Bund einfach ihre Anzahl per Gesetz gesenkt: Junge
Erwachsene bis 25 Jahre dürfen nur in Ausnahmefällen eine
eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. Das ist Nesthockerei per Gesetz.
Es ist außerdem Betrug, weil die Kosten für die bestehenden
Bedarfsgemeinschaften dadurch steigen.
Für den Landkreis Stendal, aus dem ich komme und in dem ich selbst
kommunale Mandatsträgerin bin, würde Ihre Formel bedeuten,
dass künftig 900 000 Euro weniger als im Jahre 2007 fließen.
Legt man jedoch die tatsächlichen Kosten zugrunde, wäre
stattdessen eine zusätzliche Bundesbeteiligung in Höhe von
1,2 Millionen
Euro erforderlich. Damit ergibt sich für den Landkreis Stendal
eine Finanzierungslücke von 2,1 Millionen Euro
für 2008. Hier erweist sich Ihre Anpassungsformel als falsch;
denn die Faktoren stehen in keinem sachlichen
Zusammenhang. Ihre Formel ist einfach praxisuntauglich.
(Beifall bei der LINKEN)
Herr Andres, Sie sollten angesichts dieses Defizits in der Finanzierung einmal deutlich machen, wie man noch Anreize schaffen will.
(Abg. Rolf Stöckel [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Kollegin, möchten Sie denn jetzt durch eine Zwischenfrage
vielleicht ein bisschen zusätzliche Redezeit?
Katrin Kunert (DIE LINKE):
Nein, das möchte ich nicht. Ich denke, dass ich sehr deutlich
bin.
Die Linke fordert, die realen Kosten von Unterkunft und Heizung als
Basis für die weitere Berechnung des Anteils zu nehmen.
Eines wird an dieser Stelle wiederum deutlich: Hätten die Kommunen
von Anfang an mit am Verhandlungstisch
gesessen, wären beim Bund wenig Ärger und auch wenig Arbeit
entstanden. Man kann nicht mit den Ländern einen Deal zulasten
der Kommunen schließen und sich dann darüber wundern, wenn
es Stress gibt.
Herr Kollege Stöckel von der SPD, im Gegensatz zu Ihnen halte
ich die Forderungen der Kommunen nicht für Propaganda.
(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Er hat doch noch gar nichts gesagt!)
- Er hat es gestern im Ausschuss so gesagt. - Weil es hier um Menschen
und nicht um Zahlen geht, nehme ich
die Forderungen sehr ernst. Es ist sehr bemerkenswert:
Eigentlich müssten Ihnen die Probleme, was die Kosten der Unterkunft
angeht, bekannt sein. Der Kreis Unna ist
bundesweit einer der Kreise mit den meisten Zwangsumzügen.
Auch der Landkreistag des Landes Nordrhein-Westfalen hat dieses Problem
festgestellt.
(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Das hat der Kollege Stöckel gestern völlig richtig gesagt!)
Der Vorsitzende des Sozial- und Jugendausschusses des Landkreistages
NRW sagte, bei Umsetzung der Quotenabsenkung drohe den 54 Kreisen
und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen im nächsten
Jahr ein Verlust von mehr als 130 Millionen Euro. Sie müssten
diese Probleme in Nordrhein-Westfalen eigentlich kennen.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Linke fordert ein einklagbares Mitwirkungs- und Beteiligungsrecht für die kommunalen Spitzenverbände ohne Wenn und Aber.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Vorwurf der Koalition an die Kommunen, sie gingen nicht verantwortungsvoll
mit den Kosten der Unterkunft um, ist Unsinn. Die Kommunen finanzieren
bereits heute einen Anteil der Kosten von bis zu 70 Prozent und gehen
demzufolge in ihrem eigenen Interesse und im Interesse der Betroffenen
vernünftig damit um. Aber der Rückzug des Bundes aus der
Finanzierung treibt die Kommunen dazu, die Kürzungen an die Betroffenen
weiterzugeben, und das lehnen wir ab.
(Beifall bei der LINKEN)
Wenn Sie so wenig Vertrauen in die Kommunen haben, später vielleicht
verlässliche Zahlen für die Kosten der Unterkunft zu bekommen,
dann erlassen Sie doch einfach bundesweite Mindeststandards für
die Berechnung der Kosten der Unterkunft, die dann auch belastbar
sind. Vorschläge dazu haben wir unterbreitet; sie liegen auf
dem Tisch. Sie haben diese Vorschläge abgelehnt.
Dass es geht, zeigt der rot-rote Senat in Berlin.
Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Ich bin der Auffassung,
dass der Grundsatz, dass derjenige, der bestellt, auch bezahlen soll,
endlich auch im Bundestag in die Praxis umgesetzt werden sollte. Also:
Das Konnexitätsprinzip einhalten!
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)




