19.06.2009 - Katrin Kunert
Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE - Zur Verantwortung des Bundes für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
Sehr geehrte Frau Präsidentin
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich werbe heute für einen Antrag der LINKEN zugunsten der Städte,
Gemeinden und Landkreise, dessen Dringlichkeit gerade erst der Verlauf
der 35. Ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
vom 12. bis zum 14. Mai 2009 in Bochum mehr als bestätigt hat.
Fast jede und jeder, mit dem ich sprach, ob Oberbürgermeisterin
oder Oberbürgermeister, Bürgermeisterin oder Bürgermeister,
unabhängig von der Parteienzugehörigkeit, bekräftigte
Punkt für Punkt das von uns vorgeschlagene Maßnahmebündel
zur Verantwortung des Bundes für die Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung.
Sie mögen einwenden, das sei ein subjektiver Eindruck von mir.
Keineswegs! Klicken Sie im Netz die offiziellen Reden und Thesenpapiere
dieses Städtetages an, dann finden Sie Formulierungen, die haargenau
unserem Antrag entsprechen.
Hier die Probe aufs Exempel: Als ersten Punkt fordert die LINKE die
Verankerung eines verbindlichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechtes
der kommunalen Spitzenverbände im Grundgesetz bei Bundesgesetzen
und Verordnungen, die die Städte, Gemeinden und Landkreise betreffen.
Im Originalton liest sich das in der Eröffnungsrede des Städtetagspräsidenten,
des Münchner Oberbürgermeisters Christian Ude, so: "Wir
wollen bei der Beratung der Gesetze, die wir auch vollziehen müssen,
zugezogen werden, und zwar nicht Gnaden halber, sondern von Rechts
wegen! Es ist zu spät, wenn wir erst nachträglich feststellen
dürfen, wie weltfremd manche Regelung aus der Sicht der Praktiker
ausgefallen ist!"
Und wenn sich auch bereits einiges bei der Zusammenarbeit der verschiedenen
Ebenen verbessert haben mag, gibt es doch genügend Beispiele
dafür, dass es eines einklagbaren Mitwirkungsrechts bedarf.
Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Gesetzesvorhaben der
Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt
im Gewerberecht. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in ihrem
Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass sie "wegen der sehr
kurz bemessenen Frist zur Abgabe einer Stellungnahme hinsichtlich
der Folgen, die sich aus der Umsetzung des Gesetzesvorhabens für
die Kommunen ergeben, nur eine summarische Bewertung abgegeben können"
und sie "bei dieser kurzen Anhörungsfrist die Anforderungen
an ein ausreichendes Beteiligungsverfahren nicht erfüllt sehen".
Auch das Tauziehen von Bundes- und Landespolitik um die Jobcenter-Reform
zeigt glasklar, dass man den Kommunen den Stuhl vor die Tür setzen
kann, wenn man aus gutem Grund lieber nicht mit den Anforderungen
der Praxis konfrontiert werden will. Seit Dezember 2007 wissen wir,
dass die Stellen, die Arbeitslosengeld II und Grundsicherung gewähren,
eine neue Rechtsgrundlage brauchen, weil das Bundesverfassungsgericht
die Mischverwaltung in den "Arbeitsgemeinschaften" von Agentur
und Kommunen ablehnt. Bis heute ist nichts entschieden. Dabei geht
es um über 6 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend.
Es geht um über 60.000 Beschäftigte, die zunehmend verunsichert,
ja verbittert sind, weil sie heute noch nicht wissen, wer ihr künftiger
Dienstherr sein wird, wo und mit wem sie zusammenarbeiten sollen.
Das ist ein Skandal!
Dabei ist das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen in Krisenzeiten wichtiger denn je. Deshalb greift DIE LINKE vorbehaltlos auch den Impuls des Städtetages zur Einrichtung eines kommunalpolitischen Ausschusses im Deutschen Bundestag auf. Damit könnte ab der 17. Wahlperiode der notwendige Blick auf die Wirkungen von Gesetzen oder Verordnungen für die kommunale Ebene wesentlich verbessert werden.
Ein zweites Beispiel, wie ernst der Antrag der LINKEN die Sorgen
und Forderungen der Kommunen nimmt ist, die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage
- hier im Hohen Hause erst kürzlich noch belächelt und mit
übergroßer Mehrheit verhindert. Die Thesen des Städtetags-Forum
zu den Kommunalfinanzen lesen sich da ganz anders. Ich will Ihnen
das nicht vorenthalten: "Die Überprüfung der Gewerbesteuerumlage
gehört schließlich ebenfalls auf die Agenda der Revitalisierungsmaßnahmen.
Die Gewerbesteuerumlage ist durch Ausgleichsmaßnahmen ins Leben
gerufen worden, deren Begründungen heute weitgehend entfallen
sind. Eine systematische Überprüfung der Gewerbesteuerumlage
ist daher dringend geboten. Allerdings handelt es sich bei der Rückführung
dieser Umlage um keine echte Reformmaßnahme für die Gewerbesteuer,
sondern lediglich um eine längst überfällige Korrektur
eines oftmals ungerechtfertigten Zugriffs von Bund und Ländern
auf das Gewerbesteueraufkommen. Darüber hinaus erscheint es grundsätzlich
widersinnig, einerseits dem kommunalen Gesamthaushalt originäres
Steueraufkommen zu entziehen und dann andererseits die dadurch entstehende
Finanzierungslücke wieder durch gegenläufige Finanzzuweisungssysteme
zu schließen."
Kollege Bernd Scheelen saß als kommunalpolitischer Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion mit auf dem Podium dieses Forums. Von ihm
kam dabei kein Wort, was irgendeine Distanz zu dieser Forderung erkennbar
machte. Im Dezember 2008 hingegen wetterte Bernd Scheelen noch hier
im Bundestag gegen den Antrag der LINKEN "Gewerbesteuerumlage
- An den Bund abschaffen, an die Länder schrittweise auf Null
absenken" mit diesen Worten: "Die Gewerbesteuerumlage ist
unerlässlich, damit das Interesse des Bundes und der Länder
an der Existenz der Gewerbesteuer Bestand hat." Was nun? Erkenntnisgewinn
oder doppeltes Spiel angesichts eines übervollen Bochumer Saales
kommunalpolitischen Sachverstandes aus ganz Deutschland?
Hinsichtlich der Gewerbesteuer fordert DIE LINKE im fünften Punkt
des Antrages, die Bemessungsgrundlage dieser Steuer u.a. durch die
Einbeziehung der Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige
Tätigkeiten wie Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte
in die Gewerbesteuer zu verbreitern, um die Aufkommensstabilität
zu erhöhen. Ein klares Wort dazu vom Städtetag: "Das
Ziel der Erhöhung der Aufkommensstabilität kann durch weitere
Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen erreicht
werden. (...) die Streichung der Branchenbefreiung für die freien
Berufe" wird als eine notwendige Maßnahme dazu angesehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, inzwischen ist die Krise real in den
Kommunen angekommen, nicht nur medial. Wer in den Stadtkämmereien
vor Monaten noch dachte, der Kelch geht an uns vorbei, muss nun ernüchtert
registrieren: Nicht nur Finanzdienstleister haben ihre Gewebesteuervorauszahlungen
auf Null gestellt, auch Unternehmen anderer Branchen sehen sich zu
diesem Schritt gezwungen, vor allem in der Exportwirtschaft, die dramatische
Auftragsrückgänge zu verkraften hat.
Die Kurzarbeit, mit der viele Unternehmen die nächsten Monate bewältigen wollen, schlägt immer öfter in Arbeitslosigkeit um und trifft dann auch die Kommunen in Gestalt sprunghaft steigender Sozialkosten. Der Städtetag rechnet hierbei mit einer Größenordnung von 2 Milliarden Euro - bei jetzt schon erkennbaren Rückgängen der Gewerbesteuer von mehr als 10 Prozent, selbst Rückgänge von fast 20 Prozent werden nicht ausgeschlossen.
Der Überschuss aus 2008 im kommunalen Gesamthaushalt wird sich 2009 in ein Minus von mindestens einer Milliarde Euro verwandeln. Es wird mit einer dramatischen Verschlechterung des Finanzierungssaldos um mindestens 8 Milliarden gerechnet. Die Prognose des Arbeitskreises Steuern vom 14. Mai 2009 rechnet mit Steuerausfällen für die Kommunen bis zum Jahr 2012 mit 42,6 Milliarden Euro. Nach heutigem Kenntnisstand! Es kann auch schlimmer kommen! Es wird für die Kommunen absolut unmöglich, sich am eigenen Zopf herauszuziehen!
Selbst wenn man die Zuschüsse des Konjunkturpakets II dagegen
rechnet, ergibt sich unter dem Strich ein Minus. Das Institut für
Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung
rechnet mit kommunalen Mindereinnahmen von 1,9 Milliarden Euro in
diesem Jahr und sogar 3,4 Milliarden Euro in 2010. Damit würden
den Kommunen 30 bzw. rund 60 Prozent der zusätzlichen Mittel
des Kommunalen Zukunftsinvestitionsprogramms gleich wieder entzogen.
Problematisch für die Kommunen war und ist die Veranschlagung
der Gelder aus dem Konjunkturprogramm II. Durch die langen Debatten
insbesondere im Bund und zwischen Bund und Ländern, in denen
es hieß, die Mittel seien für zusätzliche Projekte
und dürfen nicht im Haushalt stehen, haben viele Kommunen den
Haushalt überarbeitet und für sie wichtige Projekte herausgenommen,
in der Hoffnung, sie dann über das Konjunkturprogramm zu finanzieren.
Jetzt müssen sie bis maximal zum 30. November 2009 einen Nachtragshaushalt
einbringen und das zum Teil für Summen, die den ganzen Aufwand
nicht lohnen. Das betrifft auch die Beantragung der Gelder in meinem
Land Sachsen-Anhalt.
Für den energetischen Umbau einer Heizungsanlage in einem Kindergarten
in Höhe von knapp 35.000 Euro zum Beispiel muss genauso viel
Papier eingereicht werden, als würde der ganze Kindergarten neu
gebaut werden!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte jetzt weitere Beispiele
dafür bringen, wie ernst der Antrag der LINKEN die Sorgen und
Forderungen der Kommunen aufnimmt. Ich könnte zitieren, wie die
im Bochum versammelten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker
zu diesen Forderungen stehen - nämlich mit buchstäblich
offenen Toren. Gönnen Sie sich die Lektüre! Und vor allem:
Sagen Sie "Ja" zu einem Antrag, der die Kommunen stärken
und ihnen helfen soll, aus der Krise herauszukommen.




