Politik - Abgeordneten-Telegramm
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14.02.2010 – Berlin - Abgeordneten-Telegramm 114 Hartz IVNachträglich zum 5. Geburtstag von Hartz IV gibt es ein "Geschenk" für den Gesetzgeber, den Bundestag. Ganze fünf Jahre haben CDU/ CSU, FDP und SPD die Regelsätze von Hartz IV mit aller Kraft verteidigt und begründet. Nun hat das höchste Gericht der Bundesrepublik ein Urteil verkündet : die Regelsätze für Kinder sind verfassungswidrig! Erstaunlich für mich sind die überaus euphorischen Reaktionen wie: "bahnbrechendes Urteil", "man müsse endlich mehr für die Kinder tun" oder "ein klarer Auftrag an die Bundesregierung". Wenn es denn allen so klar war, warum haben die Bundesregierung von schwarz-rot und schwarz-gelb nicht längst von sich aus nachgebessert?! Allerdings nicht mehr erstaunlich ist für mich der Fakt, dass das Bundesverfassungsgericht zunehmend die Arbeit des Gesetzgebers korrigieren muss! Die Regelsätze sind damals nach einem Singlehaushalt festgelegt worden. Dabei muss man wissen, die meisten Singlehaushalte bestehen aus Rentnerinnen oder Rentner und die leben verdammt sparsam. So wurde willkürlich festgelegt, was ein Erwerbsloser zum Leben braucht. Und für Kinder wurden 60% bis 80% davon festgelegt. Kinder waren also nach dem Willen derer, die Hartz IV beschlossen haben, kleine Erwachsene. Im Kinderregelsatz wurden zwar 11 für Tabak einkalkuliert, aber keinen Cent für Windeln. Daran wird der Widersinn der bisherigen Berechnungsgrundlage deutlich. Längst überfällig war dieses Urteil, denn seit der Einführung von Hartz IV hat sich die Anzahl der in Armut lebenden Kinder verdoppelt! Was meine Fraktion und ich jetzt aber auch in die Diskussion
einbringen müssen; nicht nur die Regelsätze müssen
auf den Prüfstand, es müssen endlich in ganz Deutschland
Löhne (Mindestlöhne)gezahlt werden, damit die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer von ihrer Arbeit leben können! Ihre Katrin Kunert |




